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Bischöfin Käßmann und der Alkohol

Kommentar

In einer außerplanmäßigen Telefonkonferenz hatten sich alle 14 Mitglieder des 'Rates der EKD' am Dienstagabend einmütig hinter Frau Käßmann gestellt, wie EKD-Sprecher Reinhard Mawick am Mittwoch mitteilte. Auf der nächsten regulären Ratssitzung in dieser Woche werde der Fall abschließend bewertet. "In ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll", hieß es in der Mitteilung.

Frau Käßmann ist Samstag Nacht, den 20. Februar, stark angetrunken am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden. Die Polizei hielt sie in der Innenstadt von Hannover an, nachdem Käßmann am Steuer des VW Phaeton eine rote Ampel überfahren hatte. Wie die Staatsanwaltschaft in Hannover mitteilte, ergab die Blutprobe einen Wert von 1,54 Promille. Ab dem Wert von 1,1 Promille liegt in Deutschland eine absolute Fahruntüchtigkeit und somit eine Straftat vor. Käßmanns Führerschein wurde sofort sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet. Sie muss mit Führerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg rechnen.

Nach Angaben von Experten muss eine Frau ihrer Statur innerhalb einer Stunde mindestens eine Flasche Wein oder drei Flaschen Bier trinken, um einen vergleichbar hohen Alkoholwert zu erreichen. Frau Käßmann zeigte sich reumütig: "Ich bin tief erschrocken, dass ich so einen schlimmen Fehler gemacht habe. Mir ist bewusst, wie gefährlich und unverantwortlich Alkohol am Steuer ist." Den rechtlichen Konsequenzen werde sie sich selbstverständlich stellen.
Die Reaktionen fielen sehr zwiespältig aus. So erklärte der Braunschweiger Landesbischof Friedrich Weber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung", für Käßmann sollten die gleichen Maßstäbe gelten wie für jeden anderen Bürger: "Weder Häme noch Beschönigung sind am Platz, was jetzt Not tut, sind Fairness der Öffentlichkeit und Offenheit in der Sache." Auf die Frage, ob Käßmann den Vorsitz im Rat der EKD abgeben solle, sagte Weber: "Das muss der Rat der EKD mit ihr diskutieren, die Situation ist singulär."
Der Wittenberger Theologe Friedrich Schorlemmer hingegen nahm Käßmann in Schutz. "Das ist ein Blackout, der leider immer wieder Leuten passiert, die in öffentlichen Ämtern unter Dauerstress stehen", sagte er der "Leipziger Volkszeitung". Gleichwohl sei die Alkoholfahrt eine Verfehlung, die nicht zu rechtfertigen sei.
Der Vorsitzende der konservativen Protestanten, der Hamburger Pfarrer Ulrich Rüß, erklärte in derselben Zeitung, es sei jetzt nicht angebracht, von außen einen Rücktritt zu fordern. Käßmann sei "selbst sensibel genug" die entsprechenden Konsequenzen für sich zu ziehen.
Günther Beckstein, stellvertretender Vorsitzender der EKD-Synode, sieht in der Alkoholfahrt keinen Grund für einen Rücktritt. Den "Nürnberger Nachrichten" sagte er, Käßmann habe einen Fehler begangen. "Aber dieser Fehler wird nicht dazu führen, dass sie von ihrem Amt zurücktreten muss. Auch eine Bischöfin ist keine Heilige, sondern nur ein Mensch, der fehlbar ist."
Soweit die Fakten. Rücktritt oder nicht? Rücktrittsforderungen sind immer schnell zur Hand. Insbesondere bei Menschen im öffentlichen Rampenlicht, bei Personen, die in ihrem Reden und Handeln unbequem sind, kommen Situationen wie diese nur zu gelegen, um sie ins öffentliche Aus zu befördern. Schafft man es über eine inhaltliche Auseinandersetzung nicht, nutzt man eben diesen Weg.

Personen im öffentlichen Leben sind transparent. Spätestens der Tod von Lady Di hat es uns gelehrt. Paparazzi, Reporter, offene Ohren und Augen sind überall. Kein Schritt ohne öffentliche Begleitung, keine Bewegung, kein Wort ohne morgen in der Presse der breiten Öffentlichkeit präsentiert zu werden.

Desto interessanter ist im Fall von Frau Käßmann die Tatsache, dass nicht weiter hinterfragt wird. Die klassischen W - Fragen der Reporter, woher kam Frau Käßmann, warum fuhr sie Samstag Nacht mit dem Dienstwagen, ist Frau Käßmann schon des öfteren mit Alkoholproblemen aufgefallen, ... . Hat sie 'qua Amt' in unserer Gesellschaft einen gewissen Schutz? Möchte man sie in dem Amt halten?

Und dennoch stellt sich die Frage nach der Vorbildfunktion einer Bischöfin. Ist es vertretbar, einen Menschen, der offensichtlich eine Straftat begangen hat, weiterhin im höchsten deutschen, kirchlichen Amt zu belassen? Oder ist das Alkoholvergehen gesellschaftsfähig? Traut sich niemand ein Urteil zu sprechen, weil er sich selbst sieht?

Natürlich könnte man die Sachlage auch von einer ganz anderen Seite her beleuchten. Gerade als Christen wissen wir, wir sind allzumal Sünder. Das heißt, kein Mensch ist perfekt. nur bei dem einen sieht man sein Fehlverhalten, es wird publik, bei dem anderen geschieht es im Verborgenen, niemand nimmt es wahr, kein Kläger, keine Verurteilung. Sollte nicht gerade die Kirche hier als Vorbild vorangehen und die eigene Lehre ernstnehmen, "so du deine Sünden bereust, ist dir vergeben". Wäre das hier nicht ein Punkt, an dem gerade die EKD ein Zeichen setzen könnte, ja, wir sind anders.

zin      2010-02-23






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